Aufnahmen mit versteckter Kamera können Journalisten ins Gefängnis bringen. Erste Erfahrungen mit dem umstrittenen Paparazzi-Paragrafen im Strafgesetzbuch.
Von Reinhold Rühl
Der alte Waffenmeister "Q" aus den James-Bond-Filmen hätte heute seine helle Freude an den Spielzeugen, die in der Vitrine von Peter Löbl ausgestellt sind. Neben Wanzendetektoren gegen den "großen Lauschangriff" gibt es Kameraaugen, die keiner mehr erkennt. Die Minispione sind eingebaut in Aktenordnern, Kugelschreibern, Knopflöchern oder Krawattenknoten. Selbst in Brillengestellen sorgt ein drittes Auge für den nötigen Durchblick.
Der kleine Punkt in Höhe des Nasenstegs ist nur für geübte Beobachter zu erkennen. "Der Klassiker für verdeckte Filmaufnahmen", sagt Löbl. Fast 4000 Euro müssen Interessenten für die Brillenkamera auf den Kassentisch legen. Deutlich günstiger ist die nackte Kamera. Der 30 mal 30 Millimeter kleine Winzling liefert eine respektable Bildqualität und kostet inklusive stecknadelgroßer Weitwinkeloptik nur 398 Euro.
Peter Löbl betreibt den "Spy Shop" in München. Seine Telefonnummer endet mit 007, entsprechend diskret ist sein Geschäft und vor allem seine Kundschaft. Über die will er nichts sagen.
Nur mit Mühe ist ihm zu entlocken, dass sich im Spy Shop vor allem Profis eindecken. Video-Voyeure oder gehörnte Ehepartner mit Detektivambitionen verirren sich dagegen nur selten in den Laden. "Denen sind wir einfach zu teuer", sagt Löbl. Der Sicherheitsspezialist setzt auf handwerkliche Qualitäten. Die schätzen auch TV-Reporter, die sich Spionage-High-Tech für Undercover-Drehs ausleihen.
Recherche strafbar
Doch die Kunden aus der Medienbranche könnten in Zukunft ausbleiben - mögliche Folge eines Gesetzes aus rot-grünen Zeiten: Kaum beachtet von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag im Juni 2004 das 36. Strafrechtsänderungsgesetz beschlossen. Der Straftatbestand "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" wurde neu eingeführt. (...)
Cut 03/2007 (Auszug)
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